Wasserzähler
Ohne nähere Informationen
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Qwater 4 | WMMH, WMM4
von Qundis
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
ETW, ETK
von Lorenz
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Qwater 5.5 | WME 5
von Qundis
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Qwater 4 | WMM5
von Qundis
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Qwater 5.5 | WME5
von Qundis
Stand: 21.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Qwater 4 | WMM5
von Qundis
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Ventilzähler | Qwater 4, Qwater 5.5
von Qundis
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
Ventilzähler | V-FleXX
von Allmess
Stand: 22.02.2022, Preis in € inkl. MwSt. ²)
(²) Die Preise in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle angebotenen Wasserzähler können Sie bei HEIZWARE kaufen oder mieten, ohne Bindung an eine Heizkostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung.
Beim Kauf zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn dies gewünscht wird. Bei der Anmietung zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn dies gewünscht wird.
Bei der Anmietung von Wasserzählern beträgt die Mietzeit 6 Jahre bei Warmwasser und Kaltwasser. Die Mindestmietlaufzeit und Nutzungszeit ist gleich der Mietzeit. Der Mietpreis wird jährlich und im voraus erhoben.
Stand 2021.03.15
Änderung 01.01.2021 | "Zur Eichung von innerstaatlich bzw. EG zugelassenen Wasserzählern und Wärmezählern werden gesetzliche Gebühren erhoben. Sie sind nicht skontier- rabattier- oder bonifizierbar. Die Gebühren ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV).
Zur den Konformitätsentgelten gehören gemäß der Konformitätserklärung der "MID"" auch zugelassene Wasserzähler und Wärmezähler. Diese Abgaben sind Aufwendungen, die im Umfang gleichartig zur Eichung sind. Sie sind nicht skontier- rabattier- oder bonifzierbar und ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV)."
Übersicht
Wird ein Wasserzähler zur Abrechnung von Heizkosten oder Nebenkosten herangezogen, muss dieser eine Zulassung haben, die der Eichgütigkeitsdauer entsprich. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt diese bei Warmwasser +6 Jahre und bei Kaltwasser +6 Jahre ab Eichjahr. Dies ist gültig für alle neu geeichten Zähler ab 01.01.2022
Gemäß Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, vom 31. Juli 2013, tritt ab dem 01.01.2015 ein neues Mess- und Eichgesetz in Kraft. Für die Wohnungswirtschaft, Hausverwalter oder Vermieter ist besonders die in § 32 Mess EG geregelte Anzeigenpflicht von Interesse: Werden ab 1.Januar 2015 neue oder erneuerte Messgeräte, wie beispielsweise Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler, in Betrieb genommen, so muss die zuständigen Behörde, i. d. R. das Eichamt, darüber informiert werden. Die Frist beträgt 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Messgeräte. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld.
MID steht für Measurement Instruments Directive, Messgeräterichtlinie 2004/22/EG, diese wird aktualisiert durch die Neufassung 2014/32/EU ab dem 20.04.2016 und ergänzt durch 2015/13/EU. In ihr wird geregelt, wie Messgeräte hergestellt und konformitätserklärt werden (Konformitätserklärung ersetzt bisherige Eichung) sowie deren Inverkehrbringen (Übergang vom Hersteller an den Verwender).
Gültigkeit
Die MID ist seit dem 30.10.2006 mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren anzuwenden. Ab dem 30.10.2016 tritt die MID vollumfänglich in Kraft. Wasser- und Wärmezähler werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich nach MID in den Verkehr gebracht. Eine Ausnahme stellen ggfs. nachgeeichte Zähler dar, die schon vor dem 30.10.2016 erstmalig in Verkehr gebracht wurden.
(*) Quelle: Allmess GmbH
Qwater WFK30.D, WFW30.D
von Qundis
Qwater WMK10.D, WMW10.D
von Qundis