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EU-Energieeffizienz-Richtlinie [EED]
ab Oktober 2020 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c (1): Für die Zwecke der Artikel 9a und 9b müssen installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein. Die Bedingungen der technischen Machbarkeit und der kosteneffizienten Durchführbarkeit gemäß Artikel 9b Absatz 1 gelten weiterhin.
Hinweis: Die gestzliche Vorgabe wurde durch die Novellierung der Heizkostenverordnung Dez.2021 umgesetzt
ab Januar 2022 *
Beim Einsatz von Funktechnik müssen Bewohner monatlich ihre Verbrauchsinformation bereitgestellt bekommen.
bis Januar 2027 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c
(2): Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat weist nach, dass dies nicht kosteneffizient ist.
Stand 2022-07-31