Wärmezähler
Wir arbeiten noch dran an der gewünschten Information.
Wir arbeiten noch dran an der gewünschten Information.
Qheat 5, QDS
von Qundis
SensoStar E, Q
von Engelmann
PolluCom E
von Sensus
Qheat 5, IST, AMS
von Qundis
SensoStar A, I, T, M
von Engelmann
Qheat 5, QDS, Ultra
von Qundis
SensoStar U
von Engelmann
Integral V-UltraLite
von Allmess
Integral-UltraMaXX
von Allmess
(²) Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle angebotenen Wärmezähler können Sie bei HEIZWARE kaufen oder mieten, ohne Bindung an eine Heizkostenabrechnung.
Beim Kauf zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn dies gewünscht wird. Bei der Anmietung zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn dies gewünscht wird.
Bei der Anmietung von Wärmezähler beträgt die Mietzeit 5 Jahre. Die Mindesmietlaufzeit variiert zwischen 3 und 5 Jahren.
Änderung 28.03.2015 | "Zur Eichung von innerstaatlich bzw. EG zugelassenen Wasserzählern und Wärmezählern werden gesetzliche Gebühren erhoben. Sie sind nicht skontier- rabattier- oder bonifizierbar. Die Gebühren ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV).
Zur den Konformitätsentgelten gehören gemäß der Konformitätserklärung der "MID"" auch zugelassene Wasserzähler und Wärmezähler. Diese Abgaben sind Aufwendungen, die im Umfang gleichartig zur Eichung sind. Sie sind nicht skontier- rabattier- oder bonifzierbar und ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV)."
Wird ein Wärmezähler zur Abrechnung von Heizkosten herangezogen, muss dieser eine Zulassung haben, die der Eichgütigkeitsdauer entsprich. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt diese +5 Jahre ab Eichjahr.
Gemäß Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, vom 31. Juli 2013, tritt ab dem 01.01.2015 ein neues Mess- und Eichgesetz in Kraft. Für die Wohnungswirtschaft, Hausverwalter oder Vermieter ist besonders die in § 32 Mess EG geregelte Anzeigenpflicht von Interesse: Werden ab 1.Januar 2015 neue oder erneuerte Messgeräte, wie beispielsweise Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler, in Betrieb genommen, so muss die zuständigen Behörde, i. d. R. das Eichamt, darüber informiert werden. Die Frist beträgt 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Messgeräte. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld.
§9 Abs.2 "Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen. Kann die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden, kann sie nach der Gleichung..."[..es folgt die Formel für Warmwasserzähler...]
MID steht für Measurement Instruments Directive, Messgeräterichtlinie 2004/22/EG, diese wird aktualisiert durch die Neufassung 2014/32/EU ab dem 20.04.2016 und ergänzt durch 2015/13/EU. In ihr wird geregelt, wie Messgeräte hergestellt und konformitätserklärt werden (Konformitätserklärung ersetzt bisherige Eichung) sowie deren Inverkehrbringen (Übergang vom Hersteller an den Verwender).
Gültigkeit
Die MID ist seit dem 30.10.2006 mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren anzuwenden. Ab dem 30.10.2016 tritt die MID vollumfänglich in Kraft. Wasser- und Wärmezähler werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich nach MID in den Verkehr gebracht. Eine Ausnahme stellen ggfs. nachgeeichte Zähler dar, die schon vor dem 30.10.2016 erstmalig in Verkehr gebracht wurden.
(*) Quelle: Allmess GmbH